Teilnahmebedingungen

Monatliche Sichtbarkeits-Lotterie des BuchKnall-Magazins

Stand: 19. Juli 2026. Die Teilnahme wurde vereinfacht: Die Einsendung per Direktnachricht und der Werbesatz zum Buch entfallen ersatzlos.

1. Veranstalter

Veranstalter der Sichtbarkeits-Lotterie ist BuchKnall, Steffen Vogt, c/o WirFinden.Es, Naß und Hellie GbR, Kirchgasse 19, 65817 Eppstein. Die Lotterie steht in keiner Verbindung zu Instagram, X oder einer anderen Plattform und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt ist, wer ein eigenes Science-Fiction-Buch veröffentlicht hat und folgende Schritte erfüllt:

Eine Einsendung per Direktnachricht ist nicht erforderlich, ebenso wenig ein Werbesatz zum Buch. Beide oben genannten Schritte sind jedoch Voraussetzung, weil eine Teilnahme ohne Repost und ohne Nennung des Buchs nicht nachvollziehbar wäre. Für die Teilnahme fällt kein Geldbetrag an, ein Kauf ist nicht erforderlich. Jede teilnehmende Person nimmt je Runde mit einem Los teil, unabhängig von Reichweite, Verkaufszahlen oder Bekanntheit.

Mit der Teilnahme räumt die teilnehmende Person BuchKnall das Recht ein, Titel, Cover und Bezugslink des Buchs im Rahmen des Magazins, des Lexikons und der Social-Media-Kanäle zu veröffentlichen.

3. Eignungsprüfung

Vor der Auslosung prüft die Redaktion jede Einsendung. Aufgenommen werden Science-Fiction-Titel und deren Spielarten (etwa SciFi-Romance, SciFi-Thriller, Horror-SF, Cli-Fi), die selbst verfasst sind und weder KI-generierten Text noch ein KI-generiertes Cover verwenden. Die Redaktion entscheidet über die Aufnahme in den Lostopf; diese Entscheidung betrifft ausschließlich die Eignung, nicht die Gewinnchance.

4. Auslosung

Unter allen geprüften und aufgenommenen Einsendungen eines Monats wird per Los ein Gewinnerbuch gezogen. Jede aufgenommene Einsendung hat dieselbe Gewinnchance. Reichweite, Verkaufszahlen, Bekanntheit oder Zahl der Teilenden haben keinen Einfluss auf das Ergebnis. Stichtag und Auslosungstermin werden je Runde im Ankündigungs-Beitrag genannt.

5. Gewinn

Das gezogene Buch des Monats erhält:

Voraussetzung für die Magazin-Vorstellung ist, dass die Gewinnerin oder der Gewinner das kurze Interview innerhalb der für die Ausgabe gesetzten Frist beantwortet. Ohne dieses Interview entfällt die Vorstellung im Magazin.

Der Gewinn ist nicht übertragbar und wird nicht in Geld ausgezahlt. Die Platzierung verändert nicht das redaktionelle Ranking des Lexikons; verlost wird ausschließlich der gekennzeichnete Spotlight-Platz.

6. Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Lotterie und zur Veröffentlichung des Gewinnerbeitrags verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung von BuchKnall. Die zur Teilnahme erhobenen Angaben werden bis zum Abschluss der jeweiligen Runde und zur Veröffentlichung des Gewinnerbeitrags verarbeitet und danach gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Sonstiges

BuchKnall behält sich vor, die Lotterie bei Vorliegen wichtiger Gründe abzubrechen oder anzupassen. Es gilt deutsches Recht.